Schülerinnen und Schüler

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+++Update ab 24.11.2022+++

Bestimmungen zur Absonderung und zur Testpflicht in BW

Die Maskenpflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen gilt

  • in Innenräumen, sofern ein physischer Kontakt zu anderen, nicht dem eigenen
    Haushalt angehörigen Personen, nicht ausgeschlossen ist und
  • im Freien, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht
    eingehalten werden kann.

Infizierte Personen, die keine Maske tragen, unterliegen allerdings weiterhin der Absonderungspflicht. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist also ausgeschlossen, wenn die Maßnahme (Tragen einer Maske) nicht eingehalten wird.

Die Maskenpflicht kann erfüllt werden durch das durchgehende Tragen

  • einer medizinischen Maske oder
  • einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar).

Ist das Tragen einer Maske z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, bleibt es ebenfalls bei der Absonderungspflicht. Es ist also nicht maßgeblich, aus welchen Gründen keine Maske getragen wird. Die Folge (Absonderungspflicht) ändert sich dadurch nicht.

 

Generell gilt jedoch: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben!

Das heißt, symptomatisch erkrankte Schülerinnen und Schüler ebenso wie Lehrkräfte sollten auf einen Schulbesuch verzichten. Diese dringende Empfehlung gilt im Übrigen unabhängig davon, ob die Person mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus (Grippe) oder einem anderen Krankheitserreger infiziert ist.

 

Sport- und Musikunterricht

Mediziner raten von einer körperlichen Belastung während einer Corona-Infektion ab. Daher sollten positiv getestete Schülerinnen und Schüler für den Zeitraum der absonderungsersetzenden Maßnahmen nicht aktiv am fachpraktischen Sportunterricht teilnehmen. Sollten gleichwohl positiv getestete Schülerinnen und Schüler am Sportunterricht teilnehmen wollen, müssen sie durchgehend eine Maske tragen.

Das Musizieren mit Blasinstrumenten ist ohne Maske nicht möglich und daher in Innenräumen für den Zeitraum der Maskenpflicht ausgeschlossen. Das Singen ist in Innenräumen mit Maske gestattet.

Insbesondere bei Leistungsfeststellungen und Prüfungen von längerer Dauer kann das Tragen einer Maske als belastend und leistungsmindernd empfunden werden. Deshalb können sich die der Maskenpflicht unterliegenden Schülerinnen und Schüler entscheiden, ob sie

  • mit Maske teilnehmen wollen oder
  • die Maske nicht tragen wollen und aufgrund der Absonderungspflicht als entschuldigt gelten.

Bei Leistungsfeststellungen muss die Lehrkraft dann entscheiden, ob eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen ist (§ 8 Absatz 4 NVO).
Dies gilt insbesondere auch für die Teilnahme an Leistungsfeststellungen und fachpraktischen Prüfungen z.B. im Fach Sport.

Die Möglichkeit, einer Leistungsfeststellung aufgrund der Absonderungspflicht entschuldigt fernzubleiben, setzt gemäß § 2 Schulbesuchsverordnung die Glaubhaftmachung des Entschuldigungsgrundes, z.B. durch Vorlage eines positiven PCR-Test- oder eines positiven Schnelltestergebnisses, voraus. Der Test muss unter den Voraussetzungen des § 22 a Absatz 3 IfSG, also z.B. von einem zugelassenen Leistungserbringer, durchgeführt worden sein. Ein Selbsttest genügt hierfür nicht.

+++Update ab 04.04.2022+++

Maskenpflicht entfällt

Auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltunggen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Aufgrund des großen Infektionsgeschehen empfehlen wir aber die Maske freiwillig zu nutzen.

Testpflicht bis Ostern

Schüler*innen werden weiterhin zweimal pro Woche getestet. Unsere Testtage sind ab sofort Montag und Mittwoch.

Hygienevorgaben, Lüften und Abstand

Es wird empfohlen, die bisherigen Hygieneregeln und die Vorgaben zum regelmäßigen Lüften weiterhin konsequent zu beachten. Soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen, ist nach Möglichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Die bisherigen besonderen Hygienevorgaben für den Unterricht in Gesang und an Blasinstrumenten sind nicht mehr verpflichtend.

Umgang mit Coronainfektionen in der Klasse oder Lerngruppe

Bei einem Infektionsfall in einer Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Sowohl die fünftägige „Kohortenpflicht“ als auch die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen.

+++UPDATE gültig ab 21.03.22+++

Die Maskenpflicht an Schulen gilt bis zum 2. April weiter, danach wird das Tragen freiwillig. Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler gilt bis Ostern. Die Testungen werden aber ab Montag von drei auf zwei pro Woche reduziert. Wer – etwa als dreifach Geimpfter – von der Testpflicht befreit ist, kann sie freiwillig nutzen. Unsere Testtage sind dann Dienstag und Donnerstag. Bei einem Infektionsfall mussten sich bislang alle Angehörigen einer Klasse fünf Tage in Folge Tests unterziehen; dies entfällt ab Montag. Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen, auch im Ausland, sind wieder erlaubt. Die Regelungen zu Lüftung, Hygiene, Sport- oder Musikunterricht gelten weiter. 

-->Übersicht über die aktuellen Regelungen für die Schulen Gültig ab: 19.03.22 <--

+++ 06.01.22+++

Liebe Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,

wir sehr froh darüber, dass ab dem 10. Januar der Unterrichtsbetrieb wie geplant starten kann.

Gleichzeitig bereiten wir uns in der Schule aufgrund der sich vermehrt ausbreitenden Omikron-Variante aber darauf vor, dass einzelne Klassen quarantänebedingt im Fernlernen unterrichtet werden müssen. Helfen auch Sie hier mit, indem Sie frühzeitig auf die Klassenlehrkräfte zugehen, um bei Bedarf ein digitales Endgerät von der Schule auszuleihen. Die Regelungen hierzu sind gleich geblieben. Bitte achten Sie auch darauf, dass ihr Kind und auch Sie sich bei unserer neuen Schulapp "Sdui" angemeldet haben.

Sollte es zu einer Situation kommen, in der wir Fernlernen anbieten müssen, wird wieder eine Notbetreuung für den GS-Bereich, sowie die Klassenstufen 5 bis 7 eingerichtet. Berechtigt zur Teilnahme sind Kinder

  •  deren Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist,
  • deren Erziehungsberechtigte beide in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen und hierdurch an der Betreuung gehindert sind, oder
  • die aus sonstigen schwerwiegenden Gründen auf eine Notbetreuung angewiesen sind.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist

  • die Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers, mit der die berufliche Tätigkeit,
  • die Unabkömmlichkeit von dieser Tätigkeit,
  • sowie deren Zeiträume

nachgewiesen werden.

 

Testangebot und Testpflicht

Derzeit gewinnen wir täglich neue Erkenntnisse über die Omikron-Variante des Corona-Virus. Deshalb werden das Testangebot und die Testpflicht vor diesem Hintergrund ausgeweitet. Um eventuelle Eintragungen durch Reiserückkehr zu vermeiden, müssen in der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien die Schülerinnen und Schüler täglich Schnelltests durchführen.

Bisher waren immunisierte Personen von der Testpflicht ausgenommen. Nach den Weihnachtsferien gilt diese Ausnahme nur noch

  • für Personen mit einer Auffrischungsimpfung, der sog. „Booster-Impfung“ sowie
  • für Genesene, die mindestens eine Impfung erhalten haben.

Bitte schauen Sie, dass Ihre Kinder am Wochenende vor Schulbeginn noch einen aktuellen Schnelltest machen.

„Und was passiert jetzt?“ - Merkblatt für Schülerinnen und Schüler (PDF)

 

 

+++ 09.12.21+++

Das Kultusministerium eröffnet im Zeitraum vom 20. bis zum 22. Dezember 2021 als besondere Ausnahmeregelung die Möglichkeit, dass sich Schülerinnen und Schüler in eine selbstgewählte Quarantäne begeben, indem sie sich vom Präsenzunterricht beurlauben lassen. Folgendes muss hier beachtet werden:

  • Der Beurlaubungswunsch wird von den Erziehungsberechtigten schriftlich an die Klassenlehrkraft angezeigt.
  • Die Schule stellt für die Zeit der Beurlaubung Aufgaben zur Verfügung.
  • Die Beurlaubung ist mit der Auflage verbunden, dass die Schülerin oder der Schüler die von der Schule erteilten Arbeitsaufträge im Beurlaubungszeitraum erledigt. Diese sind also verpflichtend!
  • Die Beurlaubung muss für den vollständigen Zeitraum in Anspruch genommen werden, d.h. ein Einstieg in die Beurlaubung nach dem 20. Dezember ist nicht möglich.
  • Die Schülerinnen und Schüler gelten, auch im Falle schriftlicher Leistungsfeststellungen, in dem Beurlaubungszeitraum als entschuldigt.
  • Die Lehrkraft entscheidet, wie bei Krankheit, ob eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen ist. (§ 8 Absatz 4 NVO).

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kinder in die Schule zu schicken. Mit denTestungen am Montag und Mittwoch und dem Tragen der Maske sehen wir einen großen Schutz für Ihre Kinder während dieser drei Tage. Ebenso wollen wir diese drei Tage für unterrichtliche und soziale Möglichkeiten nutzen. 

Zusatzinformation: Unmittelbar vor Weihnachten plant das Land Impfaktionen für Schülerinnen und Schüler auf freiwilliger Basis. Dazu sollen mobile Impfteams an bestimmten zentralen Stützpunkten bereitgestellt werden. Weitere Informationen folgen!

Während der Schulferien müssen nun Schülerinnen und Schüler einen aktuellen Testnachweis oder - soweit vorhanden - einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, wenn sie Einrichtungen besuchen wollen, für die außerhalb der Ferien normalerweise die Vorlage des Schülerausweises ausreichend ist. Nach dem Ende der Ferien bis Ende Januar erhalten sie dann wieder Zutritt wie zuvor, mit Vorlage des Schülerausweises. Ab Februar soll diese Ausnahmeregelung nicht mehr verlängert werden.

+++ UPDATE 27.11.21 +++

  • Die Maskenpflicht in Unterrichts- und Betreuungsräumen gilt auch in der Alarmstufe II.

  • Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind ab dem 1.12.2021 auch im Inland untersagt (bis zum 31.01.2022).

  • In den Alarmstufen darf der fachpraktische Sportunterricht nur noch kontaktfrei erfolgen.

  • In den Alarmstufen darf in geschlossenen Räumen nur noch mit Maske gesungen werden; das Spielen von Blasinstrumenten ist nur in sehr großen Räumen oder im Freien gestattet.

  • Für nichtöffentliche Schulveranstaltungen, die in der Schule stattfinden, bleibt es bei den schulischen Zutrittsregelungen (bisherige 3G-Regelung, Antigentest genügt). Dies gilt auch für Gremiensitzungen wie z.B. Elternabende.

  • Für Schulveranstaltungen, die öffentlich sind oder außerhalb der Schule stattfinden, gelten die Veranstaltungsregeln des § 10 CoronaVO

+++ UPDATE 16.10.21 +++

Ab Montag, den 18.10.2021 wird die Maskenpflicht an den Schulen nun deutlich gelockert. 

Primarstufe: Die Maskenpflicht bleibt außerhalb der Unterrichts- und Betreuungsräume unverändert. Im Klassenzimmer gilt keine Maskenpflicht mehr, ohne Einschränkung.

Sekundarstufe: Die Maskenpflicht gilt im Klassenzimmer nur, wenn die Schüler*innen sich bewegen, nicht beim Sitzen auf dem Sitzplatz und nicht beim Stehen ohne Fortbewegung. 

Alle diese Lockerungen gelten bis auf weiteres, es sei denn:

  • Eintritt der sog. „Alarmstufe“ - Würde das Infektionsgeschehen so ansteigen, dass die sog. „Alarmstufe“ ausgerufen wird, gilt die Maskenpflicht auch wieder generell im Klassenzimmer- und Betreuungsraum.

  • Auftreten einer Infektion in der Klasse oder Betreuungsgruppe - Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe auf, gilt für die Mitschüler*innen sowie die Lehrkräfte dieser Klasse oder Gruppe eine Maskenpflicht im Klassen- oder Betreuungsraum für die Dauer von fünf Schultagen (analog zur täglichen Testung).

Auch für das Singen gelten nun leicht veränderte Bestimmungen.

  • ohne Maske, aber mit einem Mindestabstand von zwei Metern (wie bisher),

  • mit Maske, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Der Abstand sollte jedoch so groß sein, wie die räumlichen Verhältnisse es zulassen.

+++ Update 01.09.21 +++

Liebe Eltern,

zum Schuljahresbeginn gilt eine veränderte Corona-Verordnung Schule. Neu an ihr ist, dass sämtliche inzidenzabhängigen Einschränkungen nunmehr entfallen, die bisher die Grundlage für die Einführung von Wechsel- oder Fernunterricht waren. Es gibt also keine Regel mehr, dass beim Überschreiten eines bestimmten lnzidenzwertes in den Wechsel- oder Fernunterricht überzugehen ist.

Sportunterricht ist nun auch wieder vollumfänglich und inzidenzunabhängig zulässig. Einschränkungen ergeben sich nur dann, wenn in einem Klassen- oder Gruppenverband eine Schülerin oder ein Schüler positiv auf das Coronavirus getestet wurde. In diesem Fall

  • darf in der Gruppe oder Klasse der Sportunterricht ausschließlich kontaktarm erfolgen,
  • ist dieser Gruppe ein fester Bereich der Sportanlage oder Sportstätte zur alleinigen Nutzung zuzuweisen,
  • ist zu anderen Gruppen ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten

Während des Sportunterrichts muss auch weiterhin keine Maske getragen werden.

Für die Klassen der Sekundarstufe können nun auch wieder alle berufsorientierenden Maßnahmen ohne Einschränkung durchgeführt werden.

Die bisher geltende Maskenpflicht wurde den aktuellen Gegebenheiten ebenfalls angepasst. An der Schule muss nun unabhängig vom Inzidenzwert eine Maske getragen werden. Dies gilt sowohl für den Bereich der Primar-, als auch für die Sekundarstufe und auch für den Unterricht.

Die bisherigen Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten weiterhin. Es müssen also keine Masken getragen werden:

  •     im Sportunterricht
  •     im Musik-Unterricht bei Gesang und beim Spielen von Blasinstrumenten
  •     in Zwischen- und Abschlussprüfungen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen eingehalten wird
  •     beim Essen und Trinken
  •     in den Pausenzeiten außerhalb der Gebäude (allerdings bei 1,5m Mindestabstand)

Selbstverständlich werden wir wie bisher auch bei Bedarf zusätzliche Maskenpausen in den Klassen durchführen.

Die bisherige Verpflichtung, alle Räume mindestens alle 20 Minuten nach der 20-5-20-Regel zu lüften gilt nun zudem zeitunabhängig nach Warnung durch CO2-Ampeln. Solche Geräte werden in der Woche nach den Ferien in Kooperation mit der Firma Sick endmontiert. Diese Verpflichtung zum Lüften bleibt übrigens auch beim Einsatz von mobilen Luftfiltergeräten bestehen.

Ebenfalls bestehen bleibt die bisherige und bewährte Testpraxis an der Schule. Alle Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind und somit über einen Schutz verfügen, müssen künftig auch weiterhin zwei Mal pro Woche (Montag und Mittwoch) getestet werden. Wie bisher auch werden diese Tests in der Schule unter der Aufsicht und Anleitung der Lehrkräfte durchgeführt. Alle Schülerinnen und Schüler unter 8 Jahren werden künftig abweichend hiervon nur einmal pro Woche getestet. Bis zum 26. September müssen allerdings alle Schülerinnen und Schüler (unabhängig vom Alter und Immunstatus) zwei Mal pro Woche getestet werden.

Darüber hinaus bestimmt die Corona-Verordnung Schule für alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder Lerngruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, dass sie während der Zeitdauer von fünf Schultagen nur noch im bisherigen Klassenverband bzw. in der bisherigen Lerngruppe unterrichtet werden. Zusätzlich müssen alle Schülerinnen und Schüler dieser Klasse/Lerngruppe dann während fünf Schultagen täglich getestet werden.

Schülerinnen und Schüler gelten im öffentlichen Bereich als getestet. Sie benötigen deshalb z.B. für den Besuch im Zoo oder Restaurant keinen Testnachweis mehr. Sie müssen nur glaubhaft machen, dass sie Schülerinnen oder Schüler sind. Dies ist z.B. durch einen Schülerausweis, durch ein Schülerabo der Verkehrsbetriebe oder für die jüngeren Kinder auch durch einen schlichten Altersnachweis möglich. Deshalb stellt die Schule künftig auch keinen Testnachweis mehr aus.

 

Mit freundlichen Grüßen
M.Seebacher, N.Bündtner-Meyer, L.Beck

+++ Update 18.06.21 +++

Neue Vorgaben Maskenpflicht in Schulen (gültig ab Montag, 21.06.21)

Inzidenz < 50 = keine Maskenpflicht im Freien

Inzidenz < 35 und zwei Wochen kein Corona-Ausbruch an der Schule = KEINE Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen.

Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude jedoch bestehen.

Das bedeutet, dass auf dem Pausenhof und während des Unterrichts keine Masken getragen werden muss, sondern nur auf dem Weg durch das Schulgebäude.
Begründung: Im Unterricht weiß man genau, welche Personen im Raum anwesend sind. Im Schulgebäude kann man dies nicht mehr nachvollziehen.

ACHTUNG: Aktuell ist ein Schüler in der Überprüfung (PCR Test). Falls er negativ ist, greift die geschilderte Regelung oben.

Sollte er possitive sein, gilt die Regelung "Inzidenz <50",  also keine Maske im Freien!

+++ 07.06.21 +++

Testbescheinigung!
Wir haben eine Bescheinigung über einen negativen Antigentest bereits vorbereitet. Diesen allerdings bei über 700 Schülerinnen und Schüler und zweimaliger Testung in der Woche grundsätzlich von den testenden Lehrkräften ausstellen zu lassen, ist ein großer organisatorischer Aufwand. 

Deswegen unserer Bitte: Sollte ihr Kind eine Testbescheinigung von der Schule benötigen (Gültigkeit 60 Stunden), dann drucken Sie diese bitte im Vorfeld aus und füllen Name, Anschrift, sowie Geburtsdatum bereits aus.
Die Schüler*innen bringen die Bestätigung dann vorbereitet mit in die Schule und erhalten nach Testung einen Schulstempel, inklusive Unterschrift.
Wir hoffen, Sie und Ihre Kinder damit zu unterstützen, wieder etwas mehr Möglichkeiten zu haben, Veranstaltungen ohne größeren Aufwand zu besuchen und wieder ein wenig mehr Normalität zu erleben. 

--> hier gehts zur Vorlage<--
 

+++ Update 04.06.21 +++

Liebe Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,

unser aller Bemühungen und die Auflagen des Lockdowns haben Wirkung gezeigt. Die Inzidenzwerte sind zum Glück im Moment stabil und niedrig. Dies eröffnet uns als Schule nun endlich die Möglichkeit, ab Montag, den 07.06.2021 wieder in den sogenannten Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen zu wechseln.

Dies bedeutet also konkret, dass:

  • Alle Klassen in voller Stärke an die Schule zurückkehren können.
  • Der aktuelle Stundenplan wieder gilt
  • Kein Abstandsgebot im Unterricht mehr gilt.
  • Ausflüge und Unterrichtsgänge wieder möglich sind (nur eintägige Veranstaltungen).
  • Weiterhin eine Maskenpflicht (medizinische Masken) an allen Schularten besteht.
  • Der Besuch des Präsenzunterrichts weiter an die wöchentlich zweimalige Testung in der Schule gebunden ist.
  • Die bisherige Notbetreuung nicht mehr angeboten wird.
  • Praktika zur beruflichen Orientierung wieder durchgeführt werden können.

Diese Entwicklung ist sehr erfreulich, bedeutet aber nicht, dass wir nun „Unterricht wie immer“ haben werden. Neben der Maskenpflicht und der Testung werden folgende Dinge weiterhin beibehalten:

  • Die Klassen begeben sich direkt nach dem Ankommen in die Unterrichtsräume.
  • Maskenpausen sind weiterhin möglich. Allerdings gilt dann ein Abstandsgebot von 1,5m zwischen Personen.
  • Im Bereich der Bushaltestellen gilt ein Abstandsgebot und eine Maskenpflicht.

Für die Abschlussklassen beginnt zudem der Prüfungsbetrieb. Über die speziellen Testangebote und den zeitlichen Ablauf haben wir Sie bereits in einer separaten Info in Kenntnis gesetzt.
Für die Abschlussklassen findet außerhalb der Prüfungen kein Fachunterricht statt. Dies gilt bis zum Abschluss der jeweiligen letzten schriftlichen Prüfung. Am Folgetag werden alle Abschlussklassen wieder nach Stundenplan im Präsenzunterricht an der Schule sein.

Wir freuen uns sehr, nun wieder alle Schülerinnen und Schüler im Klassenrahmen bei uns an der Schule willkommen heißen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

M.Seebacher, Rektor         N.Bündtner-Meyer, 1.Konrektorin         L.Beck, 2.Konrektor

 

+++ Update 19.05.21 +++

Schulbetrieb nach den Pfingstferien

Wenn es in etwa so bleibt, können nach den Pfingstferien alle Schüler*innen von Klasse 1-10 wieder (unter Pandemiebedingungen) in die Schule zurückkehren. Der Unterricht beginnt dann für alle Schüler*innen nach aktuellem Stundenplan. Die Einteilung in A und B-Gruppen entfällt. Eine Notbetreuung ist somit hinfällig.

Ab dem 21.06.2021 möchten wir auch wieder den Sportunterricht anbieten. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.

Außerunterrichtliche Veranstaltungen sind weiterhin untersagt, es dürfen jedoch Tagesausflüge durchgeführt werden.

Nach den Ferien starten auch die schriftlichen Prüfungen für unsere Abschlussklassen. Nach jetzigen Planungen wird es nur geringfügig zu Unterrichtsausfällen kommen.  Bitte beachten Sie hierzu den Vertretungsplan.

--> Übersicht Unterrichtsszenarien <-- 

+++ Update 28.04.21 +++

Ab nächster Woche werden wir die Notbetreuungszeiten einkürzen müssen.

Einige unvorhersehbare Ausfälle im personellen Bereich sind der Grund für diese Entscheidung.

Die Notbetreuung findet ab 03. Mai 2021  täglich von 8:15 Uhr bis 11:50 Uhr statt.

Für die Schulstunde 1 und 6 kann bei Bedarf die Schulkindbetreuung in Anspruch genommen werden. Diese Regelung gilt allerdings nur für Kinder aus dem Primarbereich. Ansprechpartnerin: Frau Imka Gantzhorn. (i.gantzhorn(at)schulzentrumoe.de)

Die Betreuung für die Sekundarstufe findet im Raum TW 002 statt. Für die Primastufe weiterhin im bestuhlten Gymnastikraum des SOE.

Am Montag und am Mittwoch wird auch in der Notbetreuung getestet. (Testpflicht!)

Kinder, die bereits in der Notbetreuung angemeldet sind, bleiben angemeldet. Nächste Woche (03. Mai bis 07. Mai) sind somit alle angemeldete B-Schüler*innen automatisch in der Notbetreuung, da die A-Gruppen-Schüler*innen im Präsenzunterricht beschult werden.

 

+++ 15.04.21 +++

Liebe Eltern,
wie Sie der Presse vielleicht schon entnommen haben starten die Schulen in BW ab nächster Woche nun mit allen Klassen im Schulbetrieb.
Leider gibt es auch einige Wermutstropfen: wir dürfen von Klassen 1 - 10 nur Wechselunterricht anbieten und die Grundvoraussetzung ist ein negativer Corona Schnelltest.

Der Schnelltest wird für alle Klassen am Montag und Mittwoch in der 1. Stunde im jeweilgen Klassenraum der Klasse durchgeführt.
Nur ein negativer Test gewährleistet eine Teilnahme am Unterricht. Sie haben auch die Möglichkeit jeweils eine Bescheinigung über einen externen Test vorzulegen, der nicht älter ist als 48 Std.
Sollten Sie den Test komplett ablehnen, kann Ihr Kind leider nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sondern bleibt im Fernlernunterricht.

Bitte füllen Sie die anhängende Bescheinigung aus und geben Sie die letzten 3 Seiten Ihrem Kind am Montagmorgen mit in die Schule. Die Gruppe B dann entsprechend eine Woche später.
Wir bitten um Nachsicht, dass Sie nochmals eine Bescheinigung ausfüllen müssen. Es haben sich aber die Zuständigkeiten vom Schulträger auf das Land verlagert und dieses Formular ist somit vorgegeben. Es liegt auch in arrabischer und türkischer Sprache vor.

Alle weiterführenden Informationen entnehmen Sie bitte dem Downloadbereich.
Die angepassten Stundenpläne und die Gruppeneinteilung erhalten Sie vom KlassenlehrerIn

+++ 15.04.21 +++

Wechselunterricht ab dem 19.04.21

Ab Montag findet für alle Klassenstufen Wechselunterricht statt. Die Klassenlehrer*innen informieren Sie zeitnah darüber in welcher Gruppe Ihr Kind eingeteilt ist. (A oder B) 

Nächste Woche (19.04. bis 23.04.21) haben wir die A-Woche. Alle Kinder in Gruppe A haben somit Präsenzunterricht.

--> Übersicht Wochenplan <--

Testung:

Laut den Ausführungen vom Kultusministerium vom 14.04.21 führen wir ab kommender Woche in jedem Fall zwei Testungen durch. Am Schulzentrum Oberes Elztal werden die Testungen für die Schüler und Schülerinnen jeweils am Montag und am Mittwoch stattfinden. Die Testung wird immer in der nach Stundenplan ersten Unterrichtsstunde im Klassenzimmer durchgeführt. Die Testung wird unter Anleitung und Betreuung der zu diesem Zeitpunkt anwesenden Lehrkraft erfolgen.

Vorab muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten über die Testerlaubnis vorliegen. Diese sammelt der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin ein.

Ein negatives Testergebnis ist die Eintrittskarte in den Präsenzunterricht.

Kinder, die nicht getestet werden dürfen, müssen zuhause bleiben und haben Anspruch auf Fernlernen. In diesem Fall sind keine Video - Konferenzen oder Meetings bzw. Hybridunterricht vorgesehen.

Notbetreuung

Es wird weiterhin eine Notbetreuung angboten. Diese findet für die Grundschule im Gymnastikraum (natürlich im Abstand bestuhlt und mit Tischen ausgestattet), für die Sekundarstufe im TW-Raum 015 statt.

Die Betreuungszeiten bleiben wie gehabt. Auch für die Teilnahme an der Notbetreuung besteht eine Testpflicht.

+++ 03.04.21 +++

In der Woche ab dem 12.04. gibt es Präsenzunterricht für die Abschlussklassen 9/10 WRS und Klasse 10 RS. Ein modifizierter Stundenplan (ohne Sport) wird erstellt. Dieser wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Für die Klassen (5-8/9) wird es ausschließlich Fernunterricht geben. Alle Informationen zum Unterricht erfolgen über die Plattform Moodle bzw. ergänzend über den/die Klassenlehrer*in.

Die Grundschule ist ebenfalls im Fernunterricht. Sie erhalten alle wichtigen Informationen über die jeweiligen Klassenlehrerinnen.

Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7
Für die Schüler*innen aller Schularten der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird eine Notbetreuung eingerichtet. Deren maßgebliche Grundsätze sind in der bekannten Orientierungshilfe zur Notbetreuung dargestellt.
Anmeldungen zur Notbetreuung für die Klassen 1-7 erfolgen bitte direkt an Frau Bündtner (n.buendtner(at)schulzentrumoe.de).
Die Anmeldungen müssen bis 08.04.2021 schriftlich vorliegen. Was aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich ist eine vollkommene Wahlfreiheit. Die Ankommenszeit erfolgt zwischen 7.30 Uhr – 8.00 Uhr. Die Notbetreuung endet um 12:35 Uhr. Wer früher gehen muss, braucht eine schriftliche Entschuldigung am jeweiligen Tag. Die Notbetreuung findet im Erdgeschoss des Schulzentrums statt. Folgende Räumlichkeiten (Zimmer 112 -Kl. 5-7, 116 und 117 -GS) werden aktuell für die Betreuung vorbereitet.

+++ 22.03.2021 +++

Maskenpflicht und Testung
Seit gestern Abend ist es offiziell. Ab Montag, den 22.03.21 gilt in den Grundschulen eine Maskenpflicht. Dies bedeutet, dass alle Kinder im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung (MASKE) tragen müssen. Gütekriterium ist eine FFP2 oder eine medizinische Maske. Selbstgenähte Masken sind nicht mehr zulässig. 

Mit den Schnelltests (Nasenbohrertests) gibt es Lieferengpässe.
Aktuell sind diese noch nicht am Schulzentrum eingetroffen.
Sobald weitere Informationen vom Schulträger kommen, informieren wir Sie umgehend.
Die Testung für Schüler*innen ist freiwillig.

--> Schnelltest Einverständniserklärung <--

--> FAQs Testung von Schüler*innen <--

+++Update 11.03.2021+++

Nach den Vorgaben des Kultusministeriums wird es ab dem 15.03 bis Ostern wie folgt aussehen:

Grundschule: Die Grundschüler*innen der Klassen 1-4 kommen wieder alle in die Schule zurück. Der Unterricht wird bis auf Sport, Religion und Musik wieder in allen übrigen Fächern stattfinden. In der Regel ist somit die Kernzeit der Grundschule abgedeckt. Die Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung findet für die angemeldeten Kinder wieder regulär statt.

Die VKL Schüler*innen werden weiterhin von Frau Scherschel unterrichtet.

Die Stundenpläne erhalten Sie über die Klassenlehrerinnen. In der Grundschule besteht im Unterricht keine Maskenpflicht für die Kinder. Diese gilt nur für die Lehrerinnen.  Sie als Eltern haben das Recht Ihr Kind zu Hause zu lassen. Eine Notbetreuung wird es nicht mehr geben.

Sekundarstufe-Klasse 5 und 6: . Ab dem 15.03.21 kommen die Klassen 5 und 6 zuück in den Präsenzunterricht.Die Schüler*innen haben in Klassenstärke Unterricht.Der kath.Religionsunterricht WRS 6 wird wöchentlich getrennt. In der RS werden die Klasssen für Religion so aufgeteilt, dass auch hier keine Klassenmischungen auftreten. Das gilt auch für Französsich Klasse 6. Als Klassenzimmer wurden bei Bedarf größere Räume ausgewählt, um die vorgegebene Abstände einhalten zu können. Eine Notbetreuung wird es nicht mehr geben.

Klasse 7 und 8: Die Schüler*innen der Klassenstufen 7 und 8 verbleiben bis Ostern  im Fernlernunterricht. Die Zeiten des Onlineunterrichts können ggf. angepasst werden, da nun auch Kolleg*innen vermehrt im Präsenzunterricht sind und die Klassen zu Klassenarbeiten an die Schule bestellen werden dürfen. 

Klassen 9 RS: Da sich in der Klasse 9 bis zum Stichtag keine Schüler*innen für eine Abschlussprüfung HS gemeldet haben, darf bis Ostern leider kein Präsenzunterricht mehr angeboten werden. Die Schüler*innen haben bis Ostern Fernlernunterricht. Die Schüler*innen können zu Klassenarbeiten an die Schule bestellt werden.

Abschlussklassen Klassen 9 WRS- Klassen 10 WRS/RS: Die Mischung aus Präsenz- und Fernlernunterricht bleibt bis Ostern erhalten. In der Woche vor Ostern finden die fachpraktischen Prüfungen in Klasse 10 statt.

Wie es mit dem Unterricht nach den Osterferien weitergeht, lässt sich im Moment noch nicht sagen. 

Wir hoffen sehr, dass wir alle Schüle*innen nach Ostern wieder regelmäßig sehen können.

 

+++UPDATE 25.02.2021+++

Bitte beachten:

Die Notbetreuung findet weiterhin regulär statt.

In der nächsten Woche (01.03.-05.03.21) sind die Klassen 3 und 4 im Präsenzunterricht.

Dadurch müssen wir die Räumlichkeiten für die Notbetreuung anpassen.

Diese findet dann in den Räumen G4 und G5 statt. Beide Räume sind im OG der Grundschule.

 

In den Wochen, in denen Klasse 1 und 2 Präsenzunterricht hat, können weiterhin die Räume 117 und 118 genutzt werden.

An den vereinbarten Zeiten ändert sich nichts.

Angemeldete Kinder kommen wie vereinbart. Bei Rückfragen können Sie sich gerne mit Frau Bündtner (n.buendtner@schulzentrumoe.de) in Verbindung setzen.

+++ UPDATE 16.02.21 +++

Liebe Eltern, Liebe Schülerinnen und Schüler,

wir werden definitiv am 22. Februar mit dem Wiedereinstieg in den Unterricht beginnen. Die Vorgaben des Kultusministeriums sind eingetroffen. Auf Basis dieser Anordnungen haben wir uns zu folgendem Vorgehen entschlossen.

GS

In der Woche vom 22. bis 26. Februar starten wir mit den Klassen 1 und 2. Sie werden in einem Wechselmodell täglich beschult. Die entsprechenden Stundenpläne gehen Ihnen am Freitag (19.02.21) zu. Diese beiden Klassenstufen bleiben dann in der Folgewoche (Woche vom 01.03.21 – 05.03.21) zu Hause im Fernlernen. Dann sind die Klassen 3 und 4 an der Reihe. Diese kommen in der Woche vom 1. bis 5. März zum Präsenzunterricht in die Schule. Auch sie werden aufgeteilt und in einem Wechselmodell unterrichtet. Im Moment gehen wir davon aus, dass dies bis Ostern gilt.

--> Plan mit Stundenaufteilung <--

Laut Vorgabe des Kultusministeriums dürfen pro Woche maximal zwei Klassenstufen anwesend sein.

Eine Notbetreuung wird in diesem Zeitraum weiterhon von uns angeboten. Dies unter unveränderten Voraussetzungen!

Vorbereitungsklassen VKL (GS)

Unterricht nach angepasstem Plan!  Ansprechpartnerin: Frau Scherschel

Sekundarstufe

Die Klassen 5-8 der Sekundarstufe werden weiter im Fernlernen unterrichtet. Geplant ist deren Rückkehr Mitte März.

Die Abschlussklassen (WRS/RS 9 und 10) werden weiterhin in Präsenz unterrichtet. Sie erhalten Unterricht nach bereits bestehendem Plan. Die Notbetreuung für die Klassen 5 bis 7 bleibt bestehen. 

Den Elternbrief mit detallierteren Informationen finden SIe hier:

--> Elternbrief <--

+++ Update Notbetreuung 03.02.21 +++

Bitte beachten:

Die Notbetreuung findet in der kommende Woche vom 08.02. bis einschl. 11.02.21 ("Schmutziger Donnerstag") statt.

Am 12.02.21 ist ein beweglicher Ferientag. Die Notbetreuung entfällt.

Dies gilt auch für den Zeitraum: 15.02. bis einschl. 17.02.2021.

Die Notbetreuung beginnt wieder (ganz regulär) am 18.02.2021.

An den vereinbarten Zeiten und Räumlichkeiten ändert sich nichts.

Angemeldete Kinder kommen wie vereinbart. Es bedarf keiner zusätzlichen Anmeldung.

+++Eilmeldung 28.01.2021+++

+++Update 27.01.2021+++

In den letzten Tagen mussten wir vermehrt feststellen, dass Eltern, Schüler*innen und Lehrer*innen immer mehr Bedenken äußern, was das Unterrichten im Klassenverband (Klassenstufen 9 und 10- in prüfungsrelevanten Fächern) betrifft.
Wir haben uns nun dazu entschieden, ab nächsten Montag (01.02.21) die Klassen zu teilen. Somit hat der eine Teil der Klasse in der ersten Woche, der andere Teil der Klasse in der zweiten Februarwoche Unterricht nach Stundenplan.
Genaue Gruppenzusammensetzung werden den Schüler*innen vom Klassenlehrer/ von der Klassenlehrerin bekannt gegeben.
In den Zeiten, in denen die Jugendlichen keinen Präsenzunterricht haben, arbeiten sie von zu Hause aus.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die Wahlpflichtfächer T;AES;F, da diese mit max. 16 Schüler*innen relativ klein sind. Diese Fächer werden weiterhin wöchentlich unterrichtet.
Ebenfalls ausgenommen von dieser Regelung ist die Klasse 10 WRS, die ebenfalls sehr klein ist.

Diese Regelung gilt zunächst vom 01.02.21 bis 22.02.21. Ab dem 22.02.21 möchte die Landesregierung neu entscheiden.

+++Notbetreuung+++

Vom 11.01.21 bis zunächst 15.01.21 findet in unserem Schulzentrum eine Notbetreuung statt.

Diese ist in der Zeit von 7:30 -12:35 Uhr in den Räumen 112, 117 und 118 vorgesehen.

Die genaue Einteilung entnehmen Sie bitte dem Plan am schwarzen Brett.

Die Eltern der eingeteilten Schüler*innen haben den Einteilungsplan in einer gesondert E-Mail erhalten.

Die Schüler*innen bringen ihre Lernmaterialien zur Notbetreuung mit.

Wir möchten aber nochmal explizit darauf hinweisen, dass es sich lediglich um eine Betreuung und nicht um Unterricht oder individuelle Förderung handelt.

Für die Kinder, die in der Nachmittagsbetreuung angemeldet sind, folgt diese direkt im Anschluss.

Hier erfolgte eine gesonderte Anmeldung. (Ansprechpartnerin: Frau Gantzhorn)

Rückfragen gerne unter: n.buendtner@schulzentrumoe.de

+++Update 06.01.21+++

Folgene Regelungen gelten ab 11.01.2021:

Grundschule:
In der Grundschule findet in der Woche vom 11.01. - 16.01.2021 kein Präsenzunterricht statt. Unterrichtsmaterialien für diese Woche werden in analoger oder digitaler Form ausgegeben. Ihre Klassenlehrerin wird Sie entsprechend informieren.
Präsenzunterricht soll ab 18.01.21 wieder erfolgen. Es gibt eine Notfallbetreuung (Regularien siehe unten). Schüler*innen die in der Nachmittagsbetreuung waren/sind erhalten ebenfalls ein Angebot.

Sekundarstufe:
Präsenzunterricht findet vorrauss. bis zum 31.01.2021 nicht statt. Für Schüler*innen der Klassenstufe 5-7 gibt es bei Bedarf eine Notfallbetreuung (Regularien siehe unten). Ansonsten findet Fernlernunterricht nach unseren veröffentlichten Richtlinien statt.


--> Regularien zur Notfallbetreuung <--

 

Abschlussklassen:

Für die Klassenstufen 9 und 10 (WRS/RS) werden wir (Planungsstand heute 19.15 Uhr) Päsenzunterricht in den Prüfungsrelevanten Fächern D,M,E,(F),AES,T (je nach Schulart) anbieten. Sollten Sie dies nicht wollen, kann Ihr Kind zuhause bleiben und selbstständig lernen.

Sollten für die Leistungsfeststellung zur Halbjahresinformation/Zeugnisausgabe noch zwingenderweise Klassenarbeiten notwendig sein, können diese in der Schule zum verabredeten Zeitpunkt in Präsenz geschrieben werden (Die gilt für alle Klassenstufen!).

 


 

+++Notbetreuung+++

Vom 16.12.20 bis 22.12.20 findet in unserem Schulzentrum eine Notbetreuung statt.

Diese startet um 7:30 Uhr in den Räumen 117 und 118.

Beide Räume werden von einer Lehrkraft betreut.

Die genaue Einteilung  entnehmen Sie bitte dem Plan am schwarzen Brett.

Die Eltern der eingeteilten Schüler*innen erhalten den Einteilungsplan gesondert via E-Mail.

Die Schüler*innen bringen im Optimalfall Lernmaterialien mit.

Wir möchten aber nochmal explizit darauf hinweisen, dass es sich lediglich um eine Betreuung und nicht um Unterricht oder individuelle Förderung handelt.

Die Notbetruung von Seiten des Schulzentrums endet um 12:35 Uhr. Im Anschluss daran können die Kinder die Schulkind-bzw. Hausaufgabenbetreuung besuchen.

Hier erfolgte eine gesonderte Anmeldung. (Ansprechpartnerin: Frau Gantzhorn)

Rückfragen gerne unter: n.buendtner@schulzentrumoe.de

+++ Update 14.12.2020 +++

Am Dienstag, den 15.12.20 findet Unterricht nach Studenplan statt, auch der Nachmittagsunterricht!
Bei Bedarf kann in der 6. Stunde eine Klassenlehrerstunde durchgeführt werden. Die Kollegen*innen besprechen sich hierfür untereinander und machen die Entscheidung der Klasse transparent.

Das Informationsschreiben für die Notbetreuung wurde heute morgen an alle Eltern verschickt. Die Rückmeldung muss bereits am 15.12.20 erfolgen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus den jeweiligen Anmeldeformularen.

--> Formular zur Anmeldung Notbetreuung GS <--

--> Formular zur Anmeldung Notbetreuung Sekundarstufe <--

Die Klassen 9 und 10 der Sekundarstufe erhalten Fernunetrricht nach Stundenplan.

Die Klassen 1-8 werden mit freiwilligen Lernangeboten versorgt. Diese Lernangebote (vom 16.12.20 bis zum 22.12.20) sind von den Schüler*innen freiwillig zu bearbeiten. Die Materialien werden vorab an die Schüler*innen verteilt oder können in der Regel auf Moodle abgerufen werden.

+++ Update 13.12.2020- 17:15 Uhr +++

Schulschließungen vor Weihachten

Liebe Eltern,

wie Sie heute den Pressemitteilungen entnehmen konnten, wird der Regelbetrieb der Schulen ab Mittwoch eingestellt.
Für die Klassen 1-8 beginnen hier die Weihnachtsferien bis zum 10.01.2021.
Für die Klassen 1-7 soll es eine Notbetreuung geben für Schüler die folgende Bedingungen erfüllen:

Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.
Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.

In den Mitteilung des Bundes steht: Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub nehmen zu können.

Genaue Vorgaben hierzu haben wir noch nicht, aber die Gruppen sollen wieder gemischt sein. Überlegen Sie bitte, ob Sie eine Betreuung wirklich unbedingt benötigen und
melden Sie Ihren KlassenlehrerInnen, wenn Sie zwingenden Bedarf haben.

Sobald wir neue Infos aus dem Ministerium haben, werden wir Sie umgehend informieren.

Die Klassen 9 und 10 der Realschule und Werkrealschule haben Unterricht nach Stundenplan bis zum 22.12.20. Diese Unetrricht findet als Fernlernunterricht statt. Hier greift unser Leitlinienplan.

Bitte bleiben Sie gesund und herzliche Grüße
Meinrad Seebacher, Rektor

weitere Infos: Kultusministerium Baden-Württemberg

+++ Update 22.11.2020+++

Elternbrief vom 22.11.2020 zur aktuellen Lage am SOE:

--> Download <--

+++Update 16.11.10 +++

Aufgrund steigenden Infektionszahlen findet am SOE (in der Sekundarstufe) kein Sportuntrricht mehr statt.

Der Sportunterricht am Nachmittag entfällt. Die Doppelstunden Sport am Schulvormittag (nur in WRS und RS!) wird teilweise durch Fachunterricht ersetzt.

Dies hat ggf. Stundenplanänderungen zur Folge. Weitere Informationen erhalten Sie spätestes am Mittwoch (18.11.20).

Bitte achten Sie auch auf den Vertretungsplan!

 

PA (Project Adventure):

PA findet weiterhin statt. Hier wird durchgängig ein Mund-Nasenschutz getragen und die einzelnen Wellen sind neu konzipiert, sodass der Körperkontakt ausgeschlossen ist.

+++Update 12.11.20 +++

Die Klassen 10a und 10c müssen mit dem männlichen Sportkollegen Herrn Röck in Quarantäne bleiben.

Ab dem 19.11.20 werden hoffentlich alle wieder vorort sein dürfen.

Ab nächster Woche ist geplant den Sportunterricht nicht mehr klassenübergreifend anzubieten.

Alle gemischten Sportklassen mit der Duchmischung a/b und c werden wieder in die reinen, einzelnen Klassenstufen getrennt. Der Sportunterricht findet also koedukativ (Mädchen und Jungen einer Klasse gemischt) statt.

Eine konkrete Planung wird den Schülern*innen nächste Woche transparent gemacht.

Zusätzliche Anmerkung:

Ab sofort muss auch im Klassenzimmer innerhalb der Mittagspause eine Maske getragen werden. Wer eine Maskenpause braucht geht bitte an die frische Luft. Danke!

+++Update 06.11.20+++

Frau Heckmann ist bis einschließlich 12.11.20 und Frau Bündtner bis einschließlich 15.11.20 in Quarantäne.

+++ Update 02.11.20 +++

Liebe Eltern,

in Bezug auf weiter steigende Zahlen von infizierten Schüler*innen darf ich Sie wie folgt informieren und um Ihre Mithilfe bitten!

Folgender Ablaufplan gilt:

1. Ein Kind hat Symptome, in der Familie befindet sich eine positiv getestete Person oder ein Freund*in ist positiv getestet worden: Das Kind wird getestet => bei positivem Test erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt.

2. Das Gesundheitsamt ermittelt die Kontaktpersonen d.h. die Schule wird angerufen und es wird eine Adressliste mit Telefonummern der Lehrer*innen und Klassenkameraden des infizierten Kindes angefordert.

Diese Adressübergabe ist datenschutzrechtlich durch das Land abgesegnet. Die Schule erfährt aber nicht den Namen des/der Schülers*in (Datenschutz)!

3. Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt mit den Eltern der Schüler*in auf und verabredet einen Testtermin.

4. In der Regel entsteht dann eine Quarantänezeit von 14 Tagen.

5. Die Schule bekommt keine Rückmeldung vom Gesundheitsamt.

Bitte melden Sie uns zurück, was bei Ihrem Kind beim Test herauskam und wie die verordnete Maßnahme lautet. Rufen Sie dazu bitte im Sekretariat an bzw. informieren Sie die Schulleitung und den/die Klassenlehrer*in per Email.

Die Schule ist hier auf Ihre Rückmeldung zwingenderweise angewiesen!

Noch ein Hinweis: Einige Schüler*innen hatten heute Ihre Gesundheitsbestätigung nicht dabei. Bitte geben Sie Ihrem Kind diese morgen mit. Ansonsten müssen wir Ihr Kind leider nach Hause schicken.

Bitte bleiben Sie gesund und herzliche Grüße

Meinrad Seebacher, Rektor

+++++ Update 30.10.20 +++++

Aufgrund eines Coronavorfalls wird die Klasse 2a mit der Klassenlehrerin Frau Jung und der Deutschlehrerin Frau Kostenzer bis einschließlich 06.11.20 in Quarantäne sein.

Der Unterricht findet somit im HOMESCHOOLING statt.

Die Eltern und Kinder sind informiert. Frau Jung und Frau Kostenzer versenden vor dem jeweiligen Unterrichtstag (am Sonntagabend für Montag - am Montagabend für Dienstag etc.) alle Materialien für die am kommenden Tag anstehenden Fächer (Deutsch, Mathematik und Sachunterricht) via E-Mail. Zudem werden auch Online-Meetings stattfinden. Die Lehrerinnen versenden am Abend zuvor die notwendigen Hinweise.Am SOE gilt folgender Leitlinienplan: --> Download Leitlinienplan <--

Bitte denken Sie daran die Gesundheitsbestätigung den Schüler*innen nach den Herbstferien mitzugeben:--> Download Gesundheitsbestätigung <--

++++ Aktueller Stand: 23. Oktober 2020 ++++

Nach den Herbstferien benötigt jedes Kind wieder die Gesundheitserklärung. Das Formular finden Sie hier


++++ Aktueller Stand: 22. Oktober 2020 ++++

Ergänzung Coronaverordnung vom 15.10.20:

  • Die Maskenpflicht gilt nicht bei der Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken).
  • Weitere Ausnahme für die Pausenzeiten: Solange die Personen sich außerhalb der Gebäude aufhalten und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, können Sie die Maske abnehmen.
  • Ebenfalls wird bestimmt, dass in den Zwischen- und Abschlussprüfungen auf das Tragen der Maske verzichtet werden kann, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

++++ Aktueller Stand: 19. Oktober 2020 ++++

Liebe Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,

aufgrund der dynamischen Entwicklung der lnfektionslage ist es notwendig, die lnfektionsschutzmaßnahmen an den Schulen für den Zeitraum einer landesweiten 7-Tagesinzidenz von 35 und mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohner (Pandemiestufe 3) zu verschärfen.
Der geänderten CoronaVO Schule können Sie entnehmen, dass ab Feststellung dieser 7-Tages-lnzidenz durch das Landesgesundheitsamt über die bisherigen Maßnahmen hinausgehend:

  • eine Pflicht zum Tragen einer Maske ab Klasse 5 in den weiterführenden  auch im Unterricht besteht (außer in Sport und Musik beim Musizieren mit Blasinstrumenten/Singen)
  • im Sportunterricht und bei außerunterrichtlichen Angeboten (Unterrichtsgänge, Bewegungsangebote etc.) sind alle Betätigungen ausgeschlossen, für die ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist
  • die Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen ausgesetzt wird
  • die Nutzung der Schulen für außerschulische Zwecke eingeschränkt wird

Dieser Inzidenzwert ist nun überschritten. Dies bedeutet, dass die oben genannten Maßnahmen ab sofort und bis auf weiteres an unserer Schule gelten. Das Kultusministerium hat uns angewiesen so zu verfahren.
Ein Gesichtsvisier oder „Faceshield“ (Schutzschild aus dünnem und hoch-transparentem Polyester mit Bügel) entspricht nicht einer Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der Corona-Verordnung.
Das Tragen einer eng am Gesicht anliegenden textilen Mund-Nasen-Bedeckung trägt dazu bei, andere Personen vor feinen Tröpfchen und Partikeln, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, zu schützen. Schutzschilde sind hingegen lediglich eine Art „Spuckschutz“ oder Schutzbrille, d.h. sie können in der Regel maximal die direkt auf die Scheibe auftretenden Tröpfchen auffangen.
Beim alleinigen Einsatz eines Schutzschildes fehlt somit die Filterwirkung der Ausatemluft, wie sie bei Gewebe gegeben ist.
Wir bitten um Beachtung dieser Punkte und hoffen, dass es uns durch eine noch strengere Einhaltung dieser Maßnahmen gelingen wird, unsere Schule offen zu halten. Dies kann uns aber nur gelingen, wenn wir alle unser Möglichstes geben.

Mit freundlichen Grüßen
Meinrad Seebacher, Nicole Bündtner-Meyer, Lukas Beck
                                       Schulleitung